Alte Ausgaben 19. Oktober 2024

Münchmeyer führt dagegen aus, daß die Trauung noch ebenso von Bedeutung sei, wie früher. Wenn die Brautleute ihren Willen, eine Ehe einzugehen erklärt haben, so anerkenne zunächst der Staat die Ehe und dann die Kirche, diese gebe dann allerdings nur den Segen. Es sei eben die Angst des Volks, daß fortan ihre Ehen nur eingesegnet werden sollen. Uebrigens lasse sich aus den Kirchenordnungen leicht ersehen, welche Ehehindernisse rein kirchlicher Natur seien.

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