Wassergebühr: Entlastung für Sportvereine
Die etwa 9200 Sportvereine in Niedersachsen werden Ende dieses Jahres Geld gespart haben, weil sie bis zu einer gewissen Grenze von der Gebühr zur Wasserentnahme befreit sind. Mit rückwirkender Geltung für das gesamte Jahr 2024 fallen für das Bewässern etwa von Fußball- und Tennisplätzen keine Gebühren mehr an. Das entsprechende Wassergesetz hat der Landtag jüngst verabschiedet. „Das ist ein klares Zeichen dafür, dass die Landesregierung die wichtige Arbeit in den Sportvereinen weiter stärken will“, sagt dazu Detlev Schulz-Hendel, der für die Grünen im Landtag sitzt.