Alte Ausgaben 15. Oktober 2024
Im hiesigen Standesamte fand bereits gestern die erste bürgerliche Eheschließung statt, nachdem der Landdrost die Aufgebotfrist abgekürzt hatte. Bei der darauf folgenden kirchlichen Feierlichkeit fragte der Geistliche, dem thatsächlichen Verhältniß gemäß, ob die Frau N. gewillt sei, mit ihrem gegenwärtigen Ehemanne die christliche Ehe einzugehen. 15\.