Alte Ausgaben 12. Oktober 2024
Nach Eröffnung eines von Königl. Landdrostei mitgetheilten Statuts zum Schutze gegen die Trichinenkrankheit, erklärten sämmtliche Anwesenden, daß sie die empfohlenen Maßregeln zwar für sehr zweckmäßig erachten, gleichwohl aber Bedenken tragen müssen, für den ganzen Amtsbezirk den Erlaß einer desfallsigen Polizeiverordnung zu beschließen. Dagegen wurde mehrseitig empfohlen, die mikroscopische Untersuchung des Schweinefleisches den Apothekern, und wo solche nicht vorhanden seien, den Lehrern zu übertragen, nachdem letztere die erforderliche Kenntniß sich in geeigneter Weise verschafft haben. 12\.