Sportvereine werden bei Entnahme von Wasser entlastet
Die Niedersächsische Landesregierung hat Änderungen an der Wasserentnahmegebühr (WEG) beschlossen, um Sportvereine und private Gewerbeunternehmen zu entlasten. Die WEG-Einnahmen von geschätzten 120 Millionen Euro jährlich werden für den Schutz der Gewässer und des Wasserhaushalts, Maßnahmen der Wasserwirtschaft und Naturschutzprojekte verwendet. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen gerecht zu werden, ohne das Ziel der sparsamen Wasserverwendung aus den Augen zu verlieren. Sportvereine, die eigene Brunnen betreiben und Wasser zur Bewässerung ihrer Sportstätten nutzen, erhalten zukünftig eine Freistellung von der WEG, wenn die jährliche Entnahmemenge 5000 Kubikmeter nicht überschreitet.