Genehmigung bei Rückschnitt von Bäumen
Bald beginnt wieder die Zeit des Baumrückschnitts. Ab dem 1. Oktober bis Anfang März steht dem auch das Naturschutzrecht nicht im Wege. Doch Vorsicht: Existiert eine Baumschutzverordnung oder eine Baumschutzsatzung, benötigt man zum Rückschnitt oder auch zur Fällung eines geschützten Baumes eine Ausnahme- und Befreiungsgenehmigung.