„Keine Frau trifft die Entscheidung leichtfertig“
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch hält sich hartnäckig. 1871 wurde er im Reichsstrafgesetzbuch eingeführt. Frauen, die eine Schwangerschaft abbrachen, drohte eine bis zu fünfjährige Zuchthausstrafe. Bis heute schreibt der Paragraf 218 fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig ist.
Orte
Organisationen
Themen
- Abtreibung
- Beratung
- Demografie
- Entkriminalisierung
- Familienplanung
- Gesundheitspolitik
- Gesundheitswesen
- Gleichberechtigung
- Körperliche Selbstbestimmung
- Legalisierung
- medizinische Versorgung
- Paragraf 218
- Reproduktive Rechte
- Safe Abortion Day
- Schwangerschaftsabbruch
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- Selbstbestimmung
- Sexualaufklärung
- sexuelle Selbstbestimmung
- Soziale Unterstützung
- Statistik
- Stigmatisierung
- Strafgesetzbuch
- Verhütung