„Keine Frau trifft die Entscheidung leichtfertig“

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch hält sich hartnäckig. 1871 wurde er im Reichsstrafgesetzbuch eingeführt. Frauen, die eine Schwangerschaft abbrachen, drohte eine bis zu fünfjährige Zuchthausstrafe. Bis heute schreibt der Paragraf 218 fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig ist.

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