Obliegenheitsverstoß nicht zu erkennen
Laut Kommunalaufsicht liegen derartige Mitteilungen an den Rat der Stadt Munster zu den Obliegenheiten des Hauptverwaltungsbeamten. Es stimmt, früher wurden händisch Lohndatenbelege von dem damit beauftragten Belegführer erstellt, aufgrund derer die Lohnabrechnung erfolgte.