Rentenbezüge werden aufstockt

Langjährig Geringverdienende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag – wenn sie die geltenden Einkommensgrenzen einhalten. Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen nämlich: Rund 55 Prozent der grundsätzlich Berechtigten haben die Leistung im vergangenen Jahr aufgrund zu hoher eigener Einkünfte nicht gezahlt bekommen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Ort erklärt alles Wichtige rund um Hinzuverdienstgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Geringverdienende im Alter einen Grundrentenzuschlag erhalten, der ihre Rentenbezüge aufstockt.

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