Bürgermeisterwahl erst im kommenden Jahr
Maßgeblich für die Terminierung ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG). Das unterscheidet in Paragraf 80 nach zwei Szenarien: Wird die Hauptverwaltungsbeamtin (HVB) oder der Hauptverwaltungsbeamte „regulär“ in den Ruhestand versetzt, so ist die Nachfolgerin oder der Nachfolger innerhalb von sechs Monaten vor dem Beginn des Ruhestandes des Amtsinhabers zu wählen. Scheidet der HVB aus einem anderen Grund vorzeitig aus dem Amt aus, wie es bei Olaf Klang der Fall ist, so wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden gewählt, also nach dem 31. Dezember 2024.