Garten für Alle: grüner Ort der Begegnung
Jeder Mensch hat das Recht auf Inklusion. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist dieses Recht festgeschrieben, sie wurde auch von Deutschland unterzeichnet. Sie gilt hier seit 2009. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich 175 Staaten, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen.