Alte Ausgaben 8. August 2024

Bei der bevorstehenden Besetzung der hiesigen Rectorstelle tritt an den Schulvorstand die Verpflichtung heran, sowohl den höhern Orts erlassenen Bestimmungen über die Einrichtung gehobener Volksschulen, als auch den Anforderungen der Zeit Rechnung zu tragen. Wir müssen – wie das bislang der Fall gewesen – in dem künftigen Rector einen Mann finden, der auf Grund bestandener öffentlicher Prüfung den bestimmten Nachweis liefert, daß er die Schüler für die Tertia eines Gymnasiums oder eine Realschule 1. Ordnung vorbereiten kann. Würde die Stelle mit einem Lehrer besetzt, welcher den obigen Anforderungen nicht nach allen Richtungen Genüge zu leisten im Stande ist: so würden viele Eltern gezwungen sein, ihre Kinder entweder schon vor der Confirmation nach Auswärts zu schicken, oder eine Privatschule ins Leben zu rufen.

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