„Rauschgiftgeschäfte offensichtlich“
Eine Freiheitsstrafe zwischen neuneinhalb und zehneinhalb Jahren hat die 4. Große Strafkammer des Verdener Landgerichts einem 37 Jahre alten Angeklagten aus Visselhövede in Aussicht gestellt. Im Gegenzug müsste er dann aber fünf der acht angeklagten Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge einräumen. Entschieden ist diesbezüglich noch nichts.