Mittagsverpflegung wird im neuen Schuljahr teurer
Zum neuen Schuljahr müssen sich die Eltern der Neuenkirchener Grundschülerinnen und Grundschüler nicht nur an neue Bücher für den Unterricht gewöhnen, sondern auch an neue Preise für die Mittagsverpflegung. An der müssen sich die Erziehungsberechtigten ab dem 1. August mit 3,50 Euro statt bisher 3 Euro pro Mahlzeit beteiligen. Eine Kostensteigerung von knapp 17 Prozent, die Bürgermeister Carlos Brunkhorst im Gemeinderat mit der allgemeinen Preisentwicklung begründete und von der nicht nur Neuenkirchen betroffen sei.