Kein Mordversuch trotz Stich ins Herz
Obwohl er mit einem Messer in das Herz des Opfers gestochen hatte, hat die Schwurgerichtskammer des Verdener Landgerichts den 23 Jahre alten Täter gestern nicht des versuchten Mordes, sondern der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Zu seinen Gunsten sind die Staatsanwältin und die Richter von einem „strafbefreienden Rücktritt vom Versuch“ ausgegangen. Verhängt wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Jahren. Am 21.