Das oft unterschätzte Grundrecht

Für einen Gesetzestext eher untypisch, besticht das Grundgesetz nicht zuletzt durch Prägnanz und Eindeutigkeit der Sprache. Von einer „klaren, geradezu literarischen Eleganz“ ist in einem besonderen Grundgesetzkommentar die Rede, in dem überwiegend Nichtjuristen ihre Gedanken und Erfahrungen rund um einzelne Artikel teilen. Bestseller-Autor Friedmann Karig („Was ihr wollt: Eine Handreichung für alle, die die Welt verbessern wollen“) widmet sich in dem literarischen Kommentar einem Grundrecht, das oft im Schatten der großen Freiheitsversprechen des Grundgesetzes steht: dem Petitionsrecht des Artikel 17\. Es ist das letzte im Grundgesetz aufgeführte Grundrecht, im Artikel 18 geht es bereits um deren zulässige Beschränkung.

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