Ein unbequemes Grundrecht
Asyl als einklagbares Menschenrecht war nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs ein Versprechen der Bundesrepublik an die Welt. Nie wieder sollten verfolgte Menschen in größter Gefahr erleben müssen, als Schutzsuchende an der Staatsgrenze ohne Ansehung der Person und des individuellen Schicksals abgewiesen zu werden. So war es zahlreichen fluchtwilligen Juden aus dem Dritten Reich ergangen. Für sie kam das verweigerte Asyl oft einem Todesurteil gleich.