Die Scholle ist des Bauers Burg

Das Grundgesetz garantiert das Eigentum, erklärt in Artikel 14 aber auch, dass es der Allgemeinheit dienen soll. Diese Begrenzung des Eigentums wird oft verkürzt als „Eigentum verpflichtet“ dargestellt. Bauern, die ihre Flächen zur Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln bewirtschaften, kennen das Problem: Ist eine Fläche erst einmal lang genug unbewirtschaftet, gewinnt sie an Naturwert – dann kommen die Naturschützer, und der Landwirt kann über sein Eigentum nicht mehr uneingeschränkt verfügen. Naturschutz wird europaweit mit System betrieben.

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