Die heikle Debatte um die Wehrpflicht
Bei der Wehrpflicht ist die Verfassung in ihrem Wortlaut deutlich. „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. “ So jedenfalls heißt es im ersten Absatz des Artikels 12a des Grundgesetzes. Eine Konkretisierung dazu gibt es allerdings im Wehrpflichtgesetz, das die Wehrpflicht in Deutschland nur für den Spannungs- oder Verteidigungsfall kennt.