Alte Ausgaben 4. Juli 2024

Die städtischen Collegien haben vor Kurzem beschlossen, den vielfach sehr lästig empfundenen Zwang aufzuheben, welcher jeden Bürger nach Erwerbung des Bürgerrechts verpflichtet, in drei auf einander folgenden Jahren an dem Auszuge zum Schützenfeste Theil zu nehmen, eventuell für jedes Jahr 3 Thlr. Strafe zu zahlen. Mögen die Schützen ihren Auszug halten, Niemand gönnt ihnen das Vergnügen, aber als Pflicht lasse man die Anderen damit ungeschoren. 4\.

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