Alte Ausgaben 2. Juli 2024

Die Entscheidung des Cultusministeriums über die Erhebung der Kirchensteuer zu Hameln ist zu Gunsten des Magistrats ausgefallen. Es sollen zur Hälfte die classificirte und zur Hälfte die Häusersteuer zur Deckung der Kosten der Renovation der Münsterkirche genommen werden. Bekanntlich war der Kirchenvorstand gegen die Häusersteuer. 2\.

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