Abstand halten beim Überholen

„Sie fahren mit Abstand am besten …“ – in Schneverdingen weisen in den kommenden Wochen blaue Schilder an den Laternenmasten der Ortsdurchfahrtsstraßen darauf hin, dass Autofahrer beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten müssen. Das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 2020 eindeutig, um auch Menschen, die per Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, eine sichere Fahrt zu ermöglichen. Außerorts sind es sogar zwei Meter Sicherheitsabstand. Und das gilt auch bei mit gestrichelten Linien markierten Schutzstreifen.

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