Auch Straßenbaubehörde und Polizei müssen mitspielen
Mit seiner Kritik am Landkreis, der in seiner Zuständigkeit als Verkehrsbehörde bei der Festlegung von 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzungen nach seinem Dafürhalten den „Ermessensspielraum pro Tempobeschränkung“ nicht ausnutzt, steht Bispingens Bürgermeister Bürgermeister Dr. Jens Bülthuis nicht allein. Bei der Übergabe einer einstimmig vom Gemeinderat beschlossenen Resolution an Landrat Jens Grote, in der ein 30er-Tempolimit auf einem Teilstück der Töpinger Straße vor der Schule und in der Bispinger Ortsmitte gefordert wird, hatte Bülthuis das moniert. Seine Schneverdinger Amtskollegin teilt die Kritik.