Vom Schnüffeln in den Nachrichten anderer

Durch das Briefgeheimnis wird die schriftliche Kommunikation zwischen Sender und Empfänger besonders geschützt. Die Inhalte stellen ein Geheimnis zwischen diesen beiden Personen dar. Einen Brief öffnen oder gar dessen Inhalte lesen darf lediglich der Empfänger, also die Person, für dessen Kenntnisnahme der Brief eindeutig bestimmt ist. Ohne eindeutige Erlaubnis des Adressaten sind andere Personen dazu nicht befugt.

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