Alte Ausgaben 14. Juni 2024

Es wurde einstimmig beschlossen, nach dem Gesetze vom 26. April 1872 auch für Soltau eine Marktordnung einzuführen. Das Marktstandsgeld wurde in normalen Fällen auf den Satz von 2 Gr. für das Quadratmeter Raum und den Tag des Feilbietens fixirt und dabei bestimmt, daß für einzelne Buden, welche im Verhältniß zu dem darin zu erzielenden Umsatze resp.

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