Überholen, aber richtig!

Im Straßenverkehrsrecht ist oftmals von den sogenannten sieben „Todsünden“ die Rede. Eine dieser Todsünden ist das falsche Überholen, weshalb ich auf diese Thematik eingehe. Zunächst möchte ich den Paragrafen 5 der StVO zitieren: Es ist links zu überholen. Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

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