Wählen im Kriegseinsatz
Der ehemalige Bundestagspräsident und heutige Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Norbert Lammert, bezeichnete das Wahlrecht einmal als das „Königsrecht jedes Staatsbürgers“. Das vom Grundgesetz geschützte allgemeine und gleiche Wahlrecht zählt zu den großen Errungenschaften der demokratischen Gesellschaft. Auch im Deutschen Kaiserreich wurden Bürger zu den Urnen gerufen, aber abgesehen von den begrenzten Befugnissen des damaligen Reichstages war dieses Parlament auch nur schwach demokratisch legitimiert. Dass Frauen das Wahlrecht verwehrt wurde, ist im kollektiven Gedächtnis verankert, der lange feministische Kampf für gleiche Rechte gut dokumentiert.