Wenn der Duft rüberzieht

Will man beim Grillvergnügen seiner Nachbarn selbst auch mit „gegrillt“ werden? Diese immer wieder streitige Frage um die „erlaubte Grillfrequenz“ wurde vom Landgericht München erneut entschieden. Darauf weist jetzt Haus & Grund Soltau hin. Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, der gemeinsam mit seinem grillenden Nachbarn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt.

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