Wo der Staat die Religion im Blick behalten muss
„Das Grundgesetz garantiert Freiheit, und es erwartet Verantwortung – das ist das Verständnis, das den Verfassungstext durchzieht“, sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aus Anlass des 75. Geburtstages der einst als Provisorium geschaffenen Verfassung. Eine der Freiheitsnormen ist Artikel 4, der die Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung gewährt – ein sogenanntes Jedermannsrecht, das im Gegensatz zu den Staatsbürgergrundrechten von allen Menschen in Anspruch genommen werden kann. Im Heidekreis gibt es neben den dominierenden evangelischen und katholischen Christen auch Angehörige anderer Religionen.
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