„Es bedarf noch erheblicher Anstrengungen“

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. “ Dieser erste Satz des Artikel 3 Absatz 2 GG ist Helene Wessel, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Friederike Nadig zu verdanken, den „Müttern des Grundgesetzes". In den 75 Jahre seit Inkrafttreten des Grundgesetzes hat sich bei der tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter viel getan. An vielen Stellen ist sei sie aber trotzdem noch nicht erreicht, so Alice Petrik und Agnes Klör.

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