Alte Ausgaben 30. Mai 2024

In der Presse ist vielseitig die Ansicht vertheidigt worden, daß es sich emfehlen dürfte, auf dem Lande namentlich den Schullehrern die Function der Standesbeamten zu übertragen. Der Minister des Innern, welcher sich deßhalb mit dem Cultusminister in Einvernehmen gesetzt hat, ist jedoch nicht derselben Ansicht und hat sich in einer Verfügung an die Oberpräsidenten dahin ausgesprochen, daß Schullehrer in den meisten Fällen ohne Schädigung des Unterrichts diese Funktionen nicht übernehmen könnten. Auch würden sie zur Vornahme der Standesacte kaum ein anderes Local als die Schulstube zur Verfügung haben und da sie bei kirchlichen Trauungen zumeist als Küster fungiren, könnte sich die Ueberzeugung im Volke feststellen, daß die vollzogene Trauung gegen die durch den Pfarrer vollzogene ein untergeordneter Act sei. 30\.

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