Bunte Republik Deutschland
Auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland schützt und wertschätzt an verschiedenen Stellen das Kollektiv: die Versammlungsfreiheit, das Demonstrationsrecht oder das Recht, Vereine, Gesellschaften und Parteien zu gründen. Aber in der Reihenfolge der Grundrechte noch davor, gleich hinter der Fundamentalnorm der unantastbaren Menschenwürde, postuliert Artikel 2 Grundgesetz in seinem ersten Absatz das individuelle Glück als hohes Verfassungsgut. „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“, steht dort geschrieben. Bunte Republik statt Gleichschritt, jedem Tierchen sein Pläsierchen.