Alte Ausgaben 15. Mai 2024

Die deutsche Pulverfabriken-Actien-Gesellschaft zu Rönsahl und Walsrode hat die obrigkeitliche Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebsetzung 1) einer Mengemühle an Stelle der im vorigen Jahre explodirten, und 2) einer neu projectirten Mengemühle bei Benefeld auf der Pulverfabrik zu Bomlitz beantragt. Dieses Unternehmen wird in Gemäßheit der §§ 16 und 17 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen die genannten neuen Anlagen binnen 14 Tagen bei dem hiesigen Amte anzubringen. 15\.

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