Alte Ausgaben 6. Mai 2024
Das hiesige Gold- und Silberarbeiteramt verwandte schon vor einigen Jahren einen Theil des Zunftvermögens zur Begründung einer Wittwen-Casse. Jetzt haben die Angehörigen des Amts beschlossen, als Innungsvermögen nur die Summe von 1500 Thlr. zurückzuhalten und das übrige Zunftvermögen im Betrage von 4264 Thlr. einer neu zu gründenden Todten-Casse zu überweisen.