Illegale Grüngutentsorgung im „normalen Rahmen“

Das Frühjahr ist Zeit fürs Großreinemachen im Garten: Rasenschnitt, vertikutiertes Moos, altes Laub, Äste oder die alten Stengel der längst verblühten Vorjahrespracht. Schnell mal ins Auto und dann ab in die Feldmark. Da kann es am Wald- und Feldweg oder am Ackerrand gut verrotten. Diesem Irrtum erliegt mancher Gartenbesitzer zum Ärger von Landwirten und Gemeinden, die die Pflanzenabfälle entsorgen müssen.

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