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„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. “ So lautet Artikel 3, Absatz 2, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) tritt 1985 in Kraft und verpflichtet Kommunen mit mehr als 200 Beschäftigten zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten.

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