Alte Ausgaben 13. April 2024
Den hannoverschen Damenklöstern stand seither eine Äbtissin vor, welche für ihre geringe, größtentheils nur in Repräsentation bestehende Mühwaltung eine das Einkommen der übrigen Klosterdamen um mehr als das doppelte übersteigende Einnahme bezog. Die Regierung, von der richtigen Ansicht ausgehend, daß das Stiftungsvermögen, seinem Zwecke entsprechend, nur dazu dienen solle, alleinstehenden Damen eine Zufluchtsstätte und eine sorgenlose Existenz zu gewähren, hielt die Stelle einer Äbtissin mit Rücksicht auf den Kostenpunkt für überflüssig und änderte die Klosterordnung für die unter ihrer Verwaltung stehenden Calenbergschen Klöster dahin ab, daß in Zukunft keine Äbtissin, sondern nur eine Oberin mit verminderter Einnahme bestellt und dafür ein Klosterplatz mehr geschaffen wurde. 13\. April 1899 In voriger Woche erhielt der Einwohner R.