Alte Ausgaben 12. April 2024
Zur Ausführung des am 1. October d. J. in Kraft tretenden Gesetzes über die Civilehe ist die Errichtung eines Standesamtes für unsere Stadt erforderlich geworden.
Zur Ausführung des am 1. October d. J. in Kraft tretenden Gesetzes über die Civilehe ist die Errichtung eines Standesamtes für unsere Stadt erforderlich geworden.