„Aus meiner Sicht gehört er in eine Entziehungsanstalt“

In einem der umfangreichsten Prozesse der vergangenen Jahre am Landgericht Verden hatte die 2. Große Strafkammer im November 2022 ein Urteil gefällt, das ein Jahr später fast in vollem Umfang vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist. Lediglich bei einem der fünf Angeklagten aus dem Heidekreis, musste nun eine andere Kammer des Landgerichts prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt weiterhin erfüllt sind. Rund zwei Jahre war damals verhandelt worden.

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