Alte Ausgaben 22. März 2024
Feuergeschworene betr. Als solche sollen laut Beschluß in der Regel der älteste Rathsherr und der älteste Bürgervorsteher fungiren. Denselben soll ein Bauhandwerker als Sachverständiger beigegeben und dem Letzern eine Vergütung von jährlich 4 Thlr. gewährt werden.