Pause für die Motorsäge

Der Frühling kommt und mit ihm die Verpflichtung zu besonderer Rücksichtnahme auf die aus dem Winterschlaf erwachende Natur. Bis zum 30. September ist es daher gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, außerhalb des Waldes Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Darauf macht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen aufmerksam.

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