Förderungen für Kirchen und Stiftungen

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und bis zum 19. April an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. In Niedersachsen ist der Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover einzureichen.

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