Junge Kandidaten: „Ein Riesengewinn“
Wer 14 wird, darf schon einiges, bis 22 Uhr im Kino sein zum Beispiel, unter Aufsicht Bier oder Wein trinken und erste Jobs machen, wie Nachhilfe geben oder Zeitungen austragen. Was man mit 14 normalerweise nicht darf: wählen gehen. Egal, ob Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl frühestens ab 16 dürfen Jugendliche mitentscheiden. Bei der Wahl der Kirchenvorstände ist das anders.
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