Alte Ausgaben 17. Februar 2024

Diejenigen Gemeindevorsteher, welche die in Nr. 87 der Böhme-Zeitung vom 29. Juli 1873 unterm 28. desselben Monats veröffentlichte Verfügung wegen Einfassung der Schornsteine mit Ziegeln bislang nicht erledigt haben, werden angewiesen, die erforderte Anzeige nunmehr bei Vermeidung von 2 Thalern Strafe bis zum 1.

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