Radfahrverbot nach Fahrt mit 1,6 Promille

Das Fahren unter Einfluss von Alkohol ist nach wie vor weit verbreitet im gesamten Bundesgebiet, leider auch bei uns im Heidekreis. Mögliche Konsequenzen nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss dürften hinreichend bekannt sein. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis bei führerscheinpflichtigen Fahrzeugen, gepfefferten Geldstrafen - in manchen Fällen sogar mit Freiheitsstrafen - hat nun ein Gericht entschieden, dass einem Fahrradfahrer nach einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille und dem Verweigern eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU), im Volksmund „Idiotentest“ genannt, das Fahrradfahren verboten wurde. Was war geschehen: Ein dreißigjähriger Fahrradfahrer wurde von der Polizei mit 2,21 Promille angehalten, nachdem er eine auffällige Fahrweise gezeigt hatte.

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