Trotz „Gülle-Silvester“ nur wenig los auf den Feldern

Alles hat seine Zeit. Für Vieh haltende Landwirte, die die Stoffwechsel-Endprodukte ihrer Tiere verwerten müssen, ist zum Beispiel der 31. Januar ein wichtiges Datum: „Gülle-Silvester“, das Ende der durch die Düngeverordnung festgelegten dreimonatigen Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger. Die Regelung soll der Abschwemmungsgefahr bei nachfolgenden Niederschlägen oder einsetzendem Tauwetter vorbeugen.

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