„Es war verhinderbar“
Wie lautet das angemessene Urteil für eine Tragödie, bei der es eigentlich nur Opfer gibt? Ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung – mit diesem Schuldspruch hat das Landgericht Lüneburg die Tragödie von Toppenstedt juristisch bewertet, die eine ganze Region in Schockstarre versetzte. Gleich zu Beginn des zweiten Prozesstages kann der Gutachter, dem am ersten Verhandlungstag noch Zweifel gekommen waren, einen technischen Defekt nun doch ausschließen. Stefan I.