Ein Date mit der Kreisverwaltung
Inhaber des alten rosafarbenen oder sogar noch des grauen Führerscheins aus den 1970er-Jahren sind verpflichtet, ihren „Lappen" umschreiben zu lassen und sich einen EU-Führerschein in Form der Standard-Plastikkarte zu besorgen, wie man sie als EC- oder Kreditkarte kennt. Entscheidend für die Umschreibungsfrist ist der Jahrgang des Inhabers (siehe Infobox). Zuständig für die Umschreibung ist die Kreisverwaltung. Doch wer einen Termin für die Umschreibung ergattern möchte, muss plietsch sein.