Der Zweifel am Ventil
Im Saal 21 des Landgerichts Lüneburg kommt es gestern zu einer unvorhergesehenen Wendung im Prozess um die Tragödie mit zwei Toten und elf Verletzten während einer Radladerfahrt am 24. Juni 2023 in Toppenstedt. Nachdem in einem Gutachten zunächst ein technischer Defekt ausgeschlossen worden war, brachten die Ausführungen des Angeklagten den Sachverständigen ins Zweifeln. Er könne jetzt nicht mehr ausschließen, dass ein defektes Ventil an der Maschine den Unfall herbeigeführt habe, räumte er ein.