Alte Ausgaben 23. Januar 2024
Die Gemeindevorstände des Amts Fallingbostel werden auf die Vorschrift im § 11 der Bekanntmachung des vormaligen Königlich Hannoverschen Ministeriums des Innern vom 22. März 1865 aufmerksam gemacht, wonach die Vorstände der zu den selbstständigen Städten nicht gehörenden Gemeinden ihr Häuserlisten mit einem Verzeichniß der im abgelaufenen Jahre eingetretenen Veränderungen des Häuserbestandes und der Besitzverhältnisse behuf Berichtigung Ende Januar jeden Jahres der Obrigkeit vorzulegen haben. 23\. Januar 1899 Die Entleerung und Abfuhr des Latrinen- und Müllgrubendüngers aus den Latrinen etc.